Öffentliches Beschaffungswesen

Beschaffungspolitik in der Schweiz

Bund

Die Bundesverwaltung gehört schweizweit zu den grössten Einkäufern von Produkten oder Dienstleistungen. Mit der Revision des öffentlichen Beschaffungsgesetzes sollen die Anforderungen an die Anbieter solcher Produkte und Dienstleistungen geregelt werden. So ist zu erwarten, dass die fundamentalen Arbeitsrechte der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), welche die Schweiz ratifiziert hat, als Auswahlkriterium einer Anbieterin oder eines Anbieters herangezogen werden. 

Der Vorentwurf zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen befindet sich momentan in der Vernehmlassung, welche bis zum 15. November 2008 dauern wird. Bis dahin können Interessierte Stellung zum Gesetzesentwurf nehmen. Fastenopfer und Brot für alle haben dies bereits getan. Die Vernehmlassungsantwort von Brot für alle und Fastenopfer können Sie hier einsehen und ebenfalls einsenden.

Kantone und Gemeinden

Nicht nur der Bund sondern auch Kantone und Gemeinden können ihr Einkaufsverhalten ändern, indem sie die fundamentalen Kernarbeitskonventionen der IAO in ihr Beschaffungsrecht integrieren. Damit dies möglichst flächendeckend geschieht, können Sie das Postulat "Für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung von Computern" direkt in Ihrem Kantons- oder Gemeindrat einreichen oder Sie leiten es einem Kantons- oder Gemeinderatsmitglied weiter.

In folgenden Gemeinden und Kantonen tut sich etwas: Einzelne verfügen bereits über eine nachhaltige Beschaffungsstrategie von Informatikgeräten, in anderen haben das Postulat von Fastenopfer und Brot für alle eingereicht und wieder andere haben dieses bereits angenommen.